De Raad van State oordeelde over een beroep tot vernietiging van een stedenbouwkundige vergunning die verleend was aan Mobistar (R.v.St., Freches, nr. 175.730, 12 oktober 2007):
"In der Erwägung, dass der angefochtene Rechtsakt eine Städtebaugenehmigung ist; dass der Kläger den von ihm selber mitgeteilten Plänen zufolge ungefähr 700 Meter entfernt von der bereits bestehenden Antenne wohnt; dass diese Antenne sich außerdem auf einem Grundstück befindet, das höher liegt als dasjenige des Wohnsitzes des Klägers; dass der Kläger zur Unterstützung seiner Behauptung verschiedene Artikel über die Folgen der Wellen für die Gesundheit beifügt; dass der Ton dieser Artikel selber vorsichtig und hypothetisch ist; dass der Kläger nicht nachweist, er habe ein bestehendes, gegenwärtiges und sicheres Interesse an der Klageerhebung."
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